
Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist eine möglichst hohe Energiesparsamkeit und die Förderung erneuerbarer Energien. Es ist relevant für bestehende Gebäude und Neubauten.
Das in 2020 verabschiedete und seitdem wiederholt novellierte Gesetz definiert dazu Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude. Dazu zählen private und öffentliche Gebäude, Neubauten und Bestandsgebäude.
Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das GEG enthält Vorgaben, die für jeden Bauherrn und Immobilienbesitzer relevant sind. Dazu gehören beispielsweise der maximale Energiebedarf eines Gebäudes, Dämmung, Kühlung, Warmwassererzeugung, Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten, Voraussetzungen für die Verwendung fossiler Brennstoffe, Energieausweise und mehr.
Beispiele:
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